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A

Abzinsung

Verfahren, um den Barwert aus einem gegebenen Endbetrag bei vorgegebener Laufzeit und Verzinsung zu ermitteln. (Siehe auch »Barwert«)

Agio

Bei Darlehen ist ein Agio ein mit ausgezahlter Aufschlag auf den Nominalbetrag des Darlehens

Ausbietungsgarantievereinbarung

Ausbietungsgarantievereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem das Zwangsversteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger und einer anderen Person, durch den sich diese verpflichtet, im Termin ein gültiges Gebot abzugeben, das im Falle des Zuschlages die persönliche Forderung des betreibenden Gläubigers vollständig oder teilweise abdeckt.

dient der Erzielung eines möglichst hohen Versteigerungserlöses, um den Gläubiger vor einem Ausfall in der Zwangsversteigerung zu bewahren.

insbesondere von Kreditinstituten häufiges Instrument zur Abwendung von Ausfällen bei einer zwangsweisen Verwertung von Grundpfandrechten. Gesetzlich nicht geregelt, aber nach h.M. als Garantievertrag (BGH in WM 1999, 171) angesehen.

Arten: Ausbietungsgarantie mit „schwächerer Wirkung“  –formlose Garantie-
Ausbietungsgarantie mit „stärkerer Wirkung“  –formpflichtige Garantie-

Ausbietungsvereinbarung

Vereinbarung zwischen Grundpfandrechtsgläubiger und Erwerbsinteressent über Vergünstigungen und Vorteile für den Fall der Ersteigerung. Es entsteht keine bindende Verpflichtung zum Grundstückserwerb im Sinne einer Bietpflicht. Da der Vertrag keine Erwerbsverpflichtung begründet, ist er nicht formbedürftig.

B

Bargebot

Teil jedes Gebotes, auch des Meistgebotes, der in bar zu zahlen ist. Bestehend aus geringstem Bargebot und Mehrgebot, ohne bestehen bleibende Rechte, § 49 Abs. 1 ZVG.

 

Barwert

Der Barwert ist der heutige Wert eines in der Zukunft zu erhaltenden Geldbetrags. Das Konzept des Barwerts beruht auf dem Gedanken, dass ein bestimmter Geldbetrag heute mehr wert ist als in der Zukunft, weil man diesen verzinslich anlegen kann. Dies geschieht dadurch, dass man errechnet, welchen Betrag man heute anlegen müsste, um bei einer bestimmten Verzinsung einen Betrag zu erhalten, der dem betreffenden zukünftigen Geldbetrag entspricht. Beispiel: Wenn ein Darlehen über 100,- Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr zu einem Zinssatz von 6% p. a. gewährt wird, investiert der Darlehensgeber zu Beginn 100,- Euro und erhält vom Darlehensnehmer am Ende der Laufzeit 106,- Euro (Rückzahlung des Darlehens zzgl. Zinsen). Anders ausgedrückt: der Barwert einer Zahlung i. H. v. 106,- Euro nach einem Jahr beträgt genau 100,- Euro, wenn dieser Betrag mit 6% p. a. abgezinst wird. Der Barwert einer künftigen Zahlung ändert sich mithin in Abhängigkeit davon, welcher Zinssatz der Abzinsung zugrunde gelegt wird (siehe auch »Abzinsung«). Der Barwert einer künftigen Zahlung steigt bei einem geringeren Zinssatz und sinkt bei einem höheren Zinssatz. So beträgt der Barwert einer Zahlung von 106,- Euro in einem Jahr bei einer Abzinsung von 10% p. a. rd. 96,36 Euro und bei einer Abzinsung von 2% p. a. rd. 103,92 Euro. Werden mehrere Forderungen in der Zukunft geschuldet, wie z. B. Leasingraten, wird der Barwert jeder einzelnen Rate berechnet und die Summe dieser Barwerte ergibt den Barwert der Gesamtforderung. Der Barwert wird dabei mit Hilfe bestimmter mathematischer Formeln berechnet.

 

Basel II

Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Ende Juni 2004 verabschiedete neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems stärken, die Wettbewerbsgleichheit verbessern und die Risiken besser erfassen. Basel II sieht vor, insbesondere bei Unternehmen vor jeder Kreditentscheidung eines Kreditgebers eine individuelle Einschätzung der Bonität auf Basis von Ranking-Systemen vorzunehmen. Im Februar 2006 wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Basel II in deutsches Recht mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Deutschland verabschiedet.

Der Begriff bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet werden. Die Umsetzung in deutsches Recht ist durch das Kreditwesengesetz, die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für die „zweite Säule“ von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die „erste“ und „dritte Säule“ von Basel II erfolgt. Die USA hatten zunächst beabsichtigt, die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen. Inzwischen wurde eine Verschiebung auf mindestens 1. Januar 2009 angekündigt

Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Während dem Kreditengagement bisher ein pauschaler prozentualer Anteil Eigenkapital unterlegt werden musste, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe (mehr oder weniger als bisher) zu unterlegen sein.

Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr individuelles Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt wird und dies die Finanzierungskosten beeinflusst.

 

Baumassenzahl

Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viele m³ Baumasse (der Baukörper) je m² Grundstücksfläche zulässig ist.

 

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, Größe der Baugrundstücke, Verkehrsflächen usw.

 

Betreibender Gläubiger

Derjenige, für den das Verfahren angeordnet ist oder dessen Beitritt zu dem Verfahren zugelassen worden ist.

 

Betriebskosten

Die Betriebskosten sind neben der „Grundmiete“ diejenigen Bestandteile der Wohnungsmiete, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Es können auch Betriebskostenpauschalen vereinbart werden. Wird weder eine Umlage noch eine Pauschale vereinbart, sind diese mit der Mietzahlung abgegolten („Inklusivmiete“). Der Vermieter kann aber durch eine einseitige Erklärung dem Mieter gegenüber Betriebskosten, die in der Miete enthalten sind, bei entsprechender Senkung der Miete zum Anfang eines Jahres in Umlagen verwandeln. Das gleiche gilt für die Umwandlung von Pauschalen in Umlagen.

 

Betriebskostenverordnung

Welche der für eine Immobilie anfallenden laufenden Kosten als Betriebskosten angesehen und auf den Mieter umgelegt werden können, regelte lange Zeit ein Anhang der Zweiten Berechnungsverordnung. Seit 1.1.2004 wird dieses Thema von der Betriebskostenverordnung abgehandelt.

Ausdrücklich keine Betriebskosten sind:

Verwaltungskosten
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.

§ 2 BetrKV enthält eine Auflistung der 17 anerkannten Betriebskostenarten, darunter die Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung, Heizungskosten, Hauswartkosten usw.

 

Bietzeit

Der Zeitraum im Versteigerungstermin, der zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Zeitpunkt der gerichtlichen Erklärung, dass Schluss der Versteigerung sei, liegt. Er muss mindestens 30 Minuten betragen.

 

Bruttomiete

Die Bruttomiete setzt sich aus dem eigentlichen Mietzins sowie den anfallenden Betriebskosten zusammen. Wird in einem Mietvertrag die Zahlung einer Bruttomiete vereinbart, so bedeutet dies für den Vermieter, dass er einen eventuellen Anstieg von Betriebskosten allein tragen muss, bis er eine Mieterhöhung durchsetzen kann.

C

Creditreform

Verband der Vereine Creditreform e. V., Neuss. Die Vereine der Creditreform bieten Unternehmen Firmeninformationen und Wirtschaftsauskünfte über andere Unternehmen.
Weitere Informationen unter: www.creditreform.de

D

Delkredererisiko

Risiko der Einbringlichkeit einer Forderung.

Disagio

Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Devisen vereinbart werden kann.

Due Diligence

Finanzprüfung eines Unternehmens z.B. anlässlich seiner Übernahme oder Verschmelzung. In jüngster Zeit immer häufiger auch als Begrifflichkeit in der Immobilienbranche eingesetzt. Dort wird eine Due Diligence in der Regel im Rahmen eines Objekt- oder Portfoliogeschäftes durchgeführt. Aufgeteilt wird eine immobilienspezifische Due Diligence im Allgemeinen in die Bereiche rechtliche, kaufmännische und technische Due Diligence.

E

Echter Forderungsverkauf

Der Käufer der Forderung trägt das Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko) des Schuldners.
(siehe auch »unechter Forderungsverkauf«)

 

Eigenkapitalhinterlegung

Anforderungen an das vorhandene Eigenkapital bei Kreditinstituten, das gemäß §10 KWG das zulässige Forderungsvolumen der Kreditinstitute bestimmen.

 

Eigentum

Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegenüber jedermann wirkenden, sogenanntem absoluten Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrechts. Dem Eigentümer steht es grundsätzlich frei, über sein Eigentum zu bestimmen, zu verfügen und auf dieses einzuwirken oder können, sowie das Recht, andere davon auszuschließen, sofern die in der Rechtsordnung gezogenen Grenzen (z. B. Gesetze, Rechte Dritter) nicht überschritten werden. Hiervon abzugrenzen ist der Besitz, der nur die tatsächliche Sachherrschaft unabhängig von den Eigentumsverhältnissen umfasst und häufig im Sprachgebrauch synonym verwendet wird, zu unterscheiden.

 

Einkommensteuer

Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag) erhoben.

 

Ersatzwert

Rechte am Versteigerungsobjekt, die durch den Zuschlag erlöschen, § 91 Abs. 1 ZVG, setzen sich nach dem Surrogationsgrundsatz am Versteigerungserlös als Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös fort, soweit der Erlös ausreicht. Der Erlös bleibt zu Gunsten des Berechtigten von der Beschlagnahme erfasst und bildet für die Rechte einen Ersatz für das Versteigerungsobjekt.

 

EuGH

Europäischer Gerichtshof

F

Forfaitierung

Forderungsverkauf zum Zwecke der Refinanzierung.

G

Gemarkung

Eine Gemarkung ist eine zusammenhängende, aus einer größeren Zahl von Flurstücken bzw. Grundstücken bestehende Fläche des Katasters in der Regel mit einem Eigennamen (Toponym). Sie kann mehrere Fluren umfassen und wird nach ihrer Lage – meistens dem Namen der auf ihr befindlichen bzw. der nächstgelegenen Ortschaft – benannt.

Eine Gemeinde besteht im Regelfall aus einer oder mehreren Gemarkungen. Oft sind dies ehemals selbständige Gemeinden, die im Laufe der Geschichte vereinigt wurden, aber als Katasterbezirke erhalten blieben.
Als solche stellen sie bis heute die Nummerierungsbezirke für die auf ihrem Gebiet liegenden Flurstücke dar.

In zahlreichen Fällen kommt es jedoch vor, dass Teile einer Gemarkung zu verschiedenen politischen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten gehören

GFZ

Mit der Geschoßflächenzahl (GFZ) wird angegeben, wieviel qm Geschoßfläche je qm Grundstücksfläche zulässig ist.

 

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Grundsteuer zahlen in der Regel der Grundstückserwerber und -veräußerer. Diese können allerdings vertraglich die Zahllast auf nur einen der Beteiligten übertragen. In den meisten Verträgen wird vereinbart, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Das Finanzamt wird in diesen Fällen den Steuerbescheid zuerst an den Erwerber richten. Zahlt der Erwerber die Steuer aber nicht, kann das Finanzamt die Steuer auch vom Veräußerer fordern.

Bestimmte Vorgänge sind von der Steuer befreit, u.a.

der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Verkäufers,
der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, sowie deren Ehegatten (einschließlich Stiefkindern und deren Ehegatten),
der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze von 2.500 €).

Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Gemäß §11 beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.

 

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel m² Grundfläche des Baukörpers je m² Grundstücksfläche zulässig ist. Eine GRZ von z. B. “ 0,4” bedeutet eine Bebauung von 40% des Grundstückes.

 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks rechtlich verbindlich erfasst, die mit diesem verbunden sind.

 

Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

 

Gutachterausschuss

Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses Kopien aller in der Gebietskörperschaft abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in aggregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrwertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstattet auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt.

H

Hypothek

Eine Hypothek ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger, sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen, wenn die bestehende Forderung fällig gestellt ist. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Außerhalb der juristischen Fachsprache wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.

I

InsO

Insolvenzordnung

K

Kredit, notleidender

Kredit, bei dem die Zinsen oder Tilgungsraten nicht mehr bezahlt werden. Es ist ungewiss, ob der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann.

 

Kreditinstitute

Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte i. S. v. §1 Abs. 1 KWG betreiben (z. B. Banken und Sparkassen).

 

Kreditsubstitute

Kreditsubstitute sind Ersatzformen des klassischen Darlehens wie z. B. Finanzierungsleasing und Mietkauf.

L

Liegenschaft

Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es „unbewegliches Gut“, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache.

M

Mietkauf

Beim Mietkauf vereinbart der Mietkäufer des Leasingobjekts mit der Leasinggesellschaft im Gegensatz zum Leasing bereits bei Abschluss des Vertrages, dass nach der Zahlung der vereinbarten Raten das Eigentum an dem Leasingobjekt auf den Mietkäufer übergeht.

 

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird von einem Verkäufer für einen getätigten Umsatz durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an die Finanzbehörden abgeführt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Letzterer wird unter anderem auf Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher sowie künstlerische Leistungen angewandt.

 

Mezzanine

Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur i. S. v. Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte bzw. Residualansprüche wie den echten Gesellschaftern zu gewähren.

N

Nominalwert

Barwert einer Forderung abgezinst zum Vertragszins (siehe auch »Barwert«).

 

non-Performing Loans

Eine einheitliche, allgemein anerkannte Definition für Non-Performing Loans existiert bislang nicht. Im engeren Sinne werden darunter ernsthaft ausfallgefährdete Kredite verstanden, die bereits zu drei oder mehr aufeinander folgenden Zahlungsterminen nicht mehr ordnungsgemäß bedient worden sind.

Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung für Kredite verwendet, bei denen es zu Abweichungen vom Tilgungsplan gekommen ist. Sie werden auch als Subperforming Loans bezeichnet.

Weitere, häufig synonym für Non-Performing Loans oder Subperforming Loans verwendete Begriffe sind Faule Kredite, Notleidende Kredite, Problemkredite, Distressed Loans, Defaulted Loans, Non-Core Loans.

Bei Non-Performing-Loans-Transaktionen werden Not leidende Darlehen an spezialisierte Abwickler wie Lone Star oder Goldmann Sachs veräußert, die sich aus diesem Geschäft überdurchschnittliche Renditen im zweistelligen Bereich erhoffen. Im Gegensatz zu den USA, Japan und anderen europäischen Ländern (z. B. Italien) hat sich der deutsche Markt erst in den letzten Jahren dieses Themas angenommen.

Der Veräußerer nimmt zwar Abschläge auf die Nominalkreditsumme hin, gleichwohl bieten sich ihm folgende Vorteile:
• Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung (Basel II) und Einsetzung des freigesetzten Kapitals im profitableren Neugeschäft
• Kreditrisikominimierung (sog. Risk Transfer) und Verbesserung des Rating
• Einsparung von Personalkosten und sonstiger eingesetzter Ressourcen (Intensivbetreuungs- und Abwicklungsabteilungen)
• Bilanzbereinigung und Erhöhung der Transparenz.

 

Notarielle Urkunde

Die Urschrift einer notariellen Urkunde ist die Originalniederschrift einer notariell beurkundeten Willenserklärung und verbleibt in der Verwahrung des Notars. Die Ausfertigung vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr. Damit kommt die Vorlegung der Ausfertigung der Vorlegung der Urschrift gleich. Sie ist eine Abschrift der Urschrift mit der Überschrift „Ausfertigung“ und dem zwingenden Vermerk, dass sie mit der Urschrift übereinstimmt.

Besondere Bedeutung kommt der Ausfertigung bei Vollmachtsurkunden zu.

Bei der beglaubigten Abschrift handelt es sich um eine einfache Abschrift der Urschrift mit dem Vermerk des Notars, dass sie mit der Hauptschrift übereinstimmt. Dieser Beglaubigungsvermerk muss Ort und Tag der Ausstellung angeben und ist mit dem Siegel oder dem Stempel und der Unterschrift des Notars zu versehen. Der Besitz einer beglaubigten Abschrift ersetzt im Rechtsverkehr nicht den Besitz einer Ausfertigung.

 

Notarielle Beurkundung

Bestimmte Verträge müssen vom Notar beurkundet werden, damit sie wirksam werden. Dies sind u. a. der Grundstückskaufvertrag, der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohneigentum. Die Rolle des Notars besteht darin, den Vertragswillen der Parteien zu erforschen und zu formulieren. Er muss die Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und eindeutig in der Urkunde wiedergeben. Mit seiner Unterschrift unter die Urkunde bestätigt er, dass der von ihm formulierte Vertragsinhalt dem Vertragswillen der Parteien entspricht.

O

Objekt

Als solches wird in der Immobilenwirtschaft ein Haus bzw. eine Wohnung bezeichnet.

P

Partiarisches Darlehen

Darlehen, dessen Verzinsung vom Gewinn des Darlehensnehmers abhängig ist.

S

SCHUFA

SCHUFA Holding AG, Wiesbaden
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditwirtschaft in Deutschland. Sie stellt ihren Vertragspartnern Informationen zur Verfügung, damit diese vor Verlusten aus dem Konsumenten-Kreditgeschäft geschützt werden. Sie dient aber auch dem Schutz der Konsumenten vor Überschuldung. Die Einräumung von Kontokorrentkonten, Krediten sowie damit in Zusammenhang stehendes nicht vertragsgemäßes Verhalten wird von der SCHUFA gespeichert und stehen den Vertragspartnern zur Verfügung. Durch die so genannte SCHUFA-Klausel, die der Kunde unterschreibt, willigt er in die Weitergabe von Daten ein.

 

Steuer
Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.

T

Teileigentum

Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet.
Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (wie Ladengeschäfte, Praxis- oder Kellerräume und häufig Garagen). Für das Teileigentum gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum entsprechend.

 

Tilgung

Tilgung ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld ohne Zinsen. Diese kann in gleich bleibenden Raten (Annuität), unterschiedlichen Raten (Tilgungshypothek) oder in einem einzigen Betrag erfolgen. Anwendung findet die Tilgung bei Darlehen, Krediten oder Anleihen. Tilgung in Raten erfolgt meist anhand eines vorher festgelegten Tilgungsplanes. Langfristige Tilgung nennt man Amortisation und findet v. a. bei Hypotheken und Anleihen Anwendung.

 

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung wird in § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind (= Wohneigentumsrechte).

U

unechter Forderungsverkauf

Forderungsverkauf, bei dem der Käufer der Forderung nicht das Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko) des Schuldners trägt; dabei verpflichtet sich der Verkäufer im Falle der Nichterfüllung durch den Schuldner die Forderung zurückzukaufen oder anderweitig für die Erfüllung einzustehen (siehe im Gegensatz dazu »echter Forderungsverkauf«).

 

Unternehmensteuer

Mit Unternehmensbesteuerung werden alle Steuerarten bezeichnet, denen Unternehmen unterliegen. Das deutsche System der Unternehmensbesteuerung unterscheidet drei wesentliche Steuertypen: Ertragsbesteuerung, Verbrauchsbesteuerung und Substanzbesteuerung.

 

Umsatzsteuer
siehe »Mehrwertsteuer«

V

Vertragszins

Zins, auf dessen Grundlage die Leasing- und Mietkaufraten berechnet werden. Werden diese mit dem Vertragszins abgezinst, entspricht ihr Barwert den Anschaffungskosten des Leasingobjekts ggf. zzgl. Kosten. (siehe auch
»Barwert« oder »Nominalwert«).

 

Vollamortisierung

Bei so genannten »Vollamortisations-Verträgen« decken die Leasingzahlungen des Leasingnehmers die Kosten für das Leasingobjekt sowie Zinsen, alle sonstigen Nebenkosten und die Gewinnspanne der Leasinggesellschaft.

Z

Zins

Unter Zins versteht man eine in der Regel periodisch fällige Vergütung, die ein Darlehensnehmer einem Darlehensgeber für die Nutzung von leihweise überlassenem Kapital zu entrichten hat. Üblicherweise wird das Kapital in Geldform zur Verfügung gestellt, was meist eine Zinszahlung in der gleichen Form bedeutet.
Es gibt zahlreiche volkswirtschaftliche Lehrmeinungen zur Erklärung des Zinses. Eine der realistischsten dürfte sein, wonach sich der Zins aus einem Entgelt für die Liquiditätshergabe, einer Währungsentwertungsquote und einer Risikoprämie zusammensetzt.

 

Zwischenfinanzierung
Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es z.B. zur Begleitung der in kurzen Abständen anfallenden Handwerkrechnungen erforderlich ist.

 

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt.